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Feuerschutzklausel SK3602
Um den Versicherungsschutz im Brandfall zu gewährleisten, sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet Ihre elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen durch einen VdS anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen.
Ohne den Nachweis einer Prüfung nach Klausel 3602 kann die Versicherung die Kostenübernahme teilweise oder vollständig verwähren.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag !

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