
Prüfungen technischer Anlagen sind baurechtlich erforderlich, um die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Die Grundlage dafür bilden die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer sowie spezielle Verordnungen, wie die Prüfverordnung (PrüfVO) oder die Industriebaurichtlinie (IndBauRL).
Diese Prüfungen sind insbesondere für sicherheitsrelevante Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und elektrische Anlagen vorgeschrieben. Sie erfolgen in regelmäßigen Abständen durch baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige, um die Betriebssicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten.
Auf Basis der jeweiligen Verordnungen, führen wir diese regelmäßigen Prüfungen durch.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, unsere Expertise und den erforderlichen Sachverstand um die Betriebssicherheit und Wirksamkeit Ihrer technischen Anlagen zu beurteilen.

Unterverteilung als Teil einer Elektrischen Anlage

Netzersatzanlage als Teil einer Sicherheitsstromversorgung

Handfeuermelder als Teil einer Brandmeldeanlage

Unterverteilung als Teil einer Elektrischen Anlage
